Leserbrief

Aus dem Umland


Um es vorwegzunehmen: Es geht im Folgenden nicht generell um die Umstände, die zum vorzeitigen Abbruch des Gastspiels von Croatia Karlsruhe in Völkersbach geführt haben. Ganz im Gegenteil, die Balkan-Auswahl hat womöglich sogar alles richtig gemacht. Jedenfalls dann, wenn man der bisweilen absurden Logik des BFV folgt.

Bemerkenswert ist es freilich schon, dass der Abbruch infolge einer Verletzung auf Seiten von Croatia, das ohnehin nur mit dem erforderlichen Minimum von 7 Spielern angetreten war, in starkem zeitlichen Zusammenhang mit dem Gegentor zum 0:3 – und zwar exakt bei diesem Ergebnis – erfolgte. Manch böse Zunge mag argwöhnen, dass genau das der Plan war: Mit sieben Mann ab nach Völkersbach, einen Nichtantritt gespart, dann zwickt halt irgendwann bei irgendwem irgendein Muskel und dann geht´s mit einem gepflegten 0:3 wieder nach Hause. Aber in einem Rechtsstaat, der etwas auf sich hält, hat die Unschuldsvermutung zu gelten, und so soll es auch hier sein. Und wer weiß, mit etwas Glück verläuft die Genesung ja so gut, dass der verletzte Sportkamerad schon am kommenden Sonntag wieder zur Verfügung steht.

Rückblick: Vor gut zwei Jahren befand ich mich mit meiner damaligen Mannschaft in einer personell ähnlich unerquicklichen Lage. Ohnehin schon dezimiert zum Treffpunkt erschienen, verletzte sich ein weiterer Spieler noch beim Aufwärmen, so dass die Partie in deutlicher numerischer Unterzahl in Angriff genommen werden musste. Im Laufe der 1. Halbzeit musste ein weiterer Akteur passen – wenn es läuft, dann läuft es – und der Gegner konnte das Ergebnis nach und nach ausbauen. Zur Pause standen schließlich noch 8 Spieler zur Verfügung, so dass mit Gegner und Schiedsrichter ein vorzeitiger Abbruch in Erwägung gezogen wurde – letztlich, um dem unter solchen Umständen offensichtlich sinnfreien Treiben auf dem Sportplatz Einhalt zu gebieten. Sportlich ging es ohnehin um nichts mehr, auch nicht mit Blick auf ein etwaiges Schützenfest im zweistelligen Bereich und sich daraus ergebende Vorteile für das Torverhältnis des Gegners. Und so verständigte man sich damals auf einen vorzeitigen Abbruch nach 45 Minuten.

Umso größer war damals dann die Verwunderung, als sich das Kreisgericht wenige Tage später meldete und die volle Klaviatur der Sanktionsliste abspielte, saftige Geldstrafe wegen „schuldhaften Herbeiführens eines Spielabbruchs“ inklusive. Auch ein Widerspruch inklusive der oben dargelegten Gründe änderte daran nichts – der Ehrliche sollte der Dumme sein.

Leider sind Nichtantritte in der heutigen Zeit keine Seltenheit mehr, insbesondere mit Blick auf Reserven, die in der B- oder C-Klasse verkehren. Wer sich künftig also Ärger, Zeit und Geld sparen will, sollte sich am aktuellen Beispiel von vergangenem Sonntag orientieren und kann sich dazu noch des Segens von ganz oben – sprich, den Herrschaften auf dem Turmberg - wohl sicher sein.



Kai Rebmann • 18.08.26





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